
<i>(PKG)</i> Mit PKG wird das gemäß Art. 10 Abs. 2 S. 2 GG und § 14 G-10 bestellte Organ des Bundestages bezeichnet, dessen Aufgabe die Kontrolle von Einschränkungen des Brief-, Post oder Fernmeldegeheimnisses ist, die dem Betroffenen nicht mitgeteilt werden. Durch das Kontrollgremiumgesetz wird dem PKG zudem die Aufgabe übertragen...
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